Allgemeine Geschäftsbedingungen
für KI-gestützte Setter-Leistungen (Reaktivierungskampagne, Instagram-Setter, WhatsApp-Agent). Stand: 6. September 2026
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Aufbau
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die in den Teilen B bis D beschriebenen Leistungen zwischen der Nextrise UG (haftungsbeschränkt), Mühlfeld 8, 90559 Burgthann (nachfolgend „Nextrise“ oder „wir“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nextrise hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Nextrise in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Teil A gilt für alle Leistungen. Für die jeweilige Leistung gilt zusätzlich der im Angebot bezeichnete besondere Teil (B, C oder D). Werden mehrere Leistungen beauftragt, gelten die jeweiligen besonderen Teile nebeneinander. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) das Angebot, (2) der besondere Teil, (3) Teil A.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot
2.1 Angebote von Nextrise sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Nextrise, durch Unterzeichnung einer Auftragsvereinbarung oder durch Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande. Textform (§ 126b BGB) genügt.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Kriterien für passende Interessenten, die Vergütung (Einrichtungsvergütung, laufende Vergütung, Provisionssatz) sowie Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot oder der individuellen Auftragsvereinbarung (nachfolgend „Angebot“), soweit die Teile B bis D nichts anderes bestimmen.
§ 3 Art der Leistung, KI-Einsatz, Dritte
3.1 Nextrise richtet für den Kunden einen KI-gestützten Assistenten (nachfolgend „Setter“) ein, der Nachrichten mit Kontakten des Kunden (nachfolgend „Leads“) führt, Leads qualifiziert, Folgenachrichten und Terminerinnerungen versendet und Termine in den Kalender des Kunden bucht. Der Setter wird auf Angebot, Zielgruppe und Tonalität des Kunden trainiert und geht erst nach einer Testphase mit Freigabe des Kunden in Textform live.
3.2 Nextrise schuldet die sorgfältige Einrichtung und Durchführung der Leistung als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Antworten, Terminen oder Abschlüssen oder ein bestimmter Umsatz, wird nicht geschuldet. Auf der Website oder in Werbematerialien genannte Ergebnisse sind Beispiels- bzw. Erfahrungswerte und keine Zusicherung.
3.3 Der Setter gibt sich gegenüber Leads zu Beginn eines Gesprächs als KI-Assistent zu erkennen. Diese Kennzeichnung ist nicht abdingbar. Der Kunde darf nicht verlangen, dass der Setter sich als Mensch ausgibt.
3.4 Alle Gespräche des Setters sind für den Kunden in einer gemeinsamen Inbox einsehbar. Antwortet der Kunde in einem Gespräch selbst, setzt der Setter dieses Gespräch aus. Verlangt ein Lead nach einem Menschen oder kann der Setter eine Frage nicht sicher beantworten, übergibt er das Gespräch an den Kunden bzw. an Nextrise und trifft keine eigenständigen Aussagen zu Preisen, Rechtsfragen oder Zusagen, die der Kunde nicht freigegeben hat.
3.5 Nextrise ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte oder Subunternehmer sowie Software- und Plattformdienste Dritter einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei Nextrise.
§ 4 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt Nextrise rechtzeitig und vollständig alle für die Leistung erforderlichen Informationen und Zugänge bereit, insbesondere:
- Informationen zu seinem Angebot, seiner Zielgruppe, seinen Preisen (soweit der Setter sie nennen soll) und den Kriterien für passende Interessenten,
- Zugang zu dem Kalender- bzw. Terminbuchungssystem, in das Termine gebucht werden,
- die in den Teilen B bis D genannten Konten, Zugänge und Freigaben,
- einen ansprechbaren Projektverantwortlichen.
4.2 Der Kunde hält während der Leistung ausreichende Terminkapazitäten in seinem Kalender verfügbar und nimmt gebuchte Termine wahr.
4.3 Der Kunde prüft und erteilt Freigaben (insbesondere Nachrichtenvorlagen, Wissensbasis, Testphase) innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vorlage. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; die Vergütungsansprüche von Nextrise bleiben unberührt.
4.4 Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten bei Meta (WhatsApp Business, Instagram, Business Manager) und seiner Rufnummern. Er sorgt dafür, dass diese Konten während der Vertragslaufzeit betriebsbereit bleiben, die Richtlinien der Plattformbetreiber einhalten und, soweit der jeweilige Teil dies vorsieht, mit einer gültigen Zahlungsmethode für die Gebühren des Plattformbetreibers hinterlegt sind.
§ 5 Rechtmäßigkeit der Kontaktaufnahme, Freistellung
5.1 Der Kunde sichert zu, dass für jede Kontaktaufnahme des Setters mit Leads die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen, insbesondere Einwilligungen im Sinne von § 7 Abs. 2 UWG und Art. 6 DSGVO, soweit die Ansprache werblichen Charakter hat, und dass die Daten der Leads rechtmäßig erhoben wurden.
5.2 Der Kunde stellt Nextrise von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Zusicherung nach Ziffer 5.1 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
5.3 Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Kontaktaufnahme rechtswidrig wäre, ist Nextrise berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise auszusetzen, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit nachvollziehbar dargelegt hat. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
5.4 Widerruft ein Lead seine Einwilligung, widerspricht er der Kontaktaufnahme oder antwortet er mit „STOP“ oder sinngleich, wird er von der weiteren Ansprache ausgeschlossen und auf eine Sperrliste gesetzt. Antworten auf Nachrichten, die der Lead selbst schickt, bleiben zulässig, soweit sie keine werbliche Ansprache enthalten.
5.5 Der Kunde dokumentiert Einwilligungen in nachweisbarer Form (insbesondere Zeitpunkt, Quelle bzw. Erhebungskontext und Wortlaut) und legt Nextrise auf Anforderung innerhalb von fünf (5) Werktagen geeignete Nachweise vor.
§ 6 Vergütung, Provision, Abrechnung
6.1 Die Vergütung setzt sich je nach Angebot aus einer einmaligen Einrichtungsvergütung, einer laufenden monatlichen Vergütung und einer Provision auf Abschlüsse zusammen. Welche Bestandteile anfallen und in welcher Höhe, bestimmen der besondere Teil und das Angebot. Alle Beträge verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Ein Abschluss ist jeder entgeltliche Vertrag über Leistungen des Kunden, der
- mit einem Lead zustande kommt, der über den Setter kontaktiert wurde und auf die Ansprache inhaltlich geantwortet hat (eine bloße Abmeldung, ein Widerspruch oder eine automatische Antwort gilt nicht als Reaktion), und
- innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der ersten Nachricht des Setters an diesen Lead geschlossen wird (nachfolgend „Attributionszeitraum“).
Kein Abschluss im Sinne dieser Ziffer sind Verträge mit Leads, mit denen sich der Kunde nachweislich bereits vor der ersten Nachricht des Setters in konkreten Vertragsverhandlungen befand. Die besonderen Teile können den Begriff des Leads und den Beginn des Attributionszeitraums präzisieren.
6.3 Maßgeblich ist der Netto-Auftragswert des Abschlusses ohne Umsatzsteuer. Bei Raten- oder Abonnementmodellen entsteht der Provisionsanspruch anteilig mit jeder beim Kunden eingegangenen Zahlung. Nachträgliche Erweiterungen desselben Vertrags innerhalb des Attributionszeitraums gelten als Teil des Abschlusses.
6.4 Umgehungsschutz: Kommt ein Abschluss mit einem durch den Setter kontaktierten Lead, der auf die Ansprache reagiert hat, innerhalb des Attributionszeitraums außerhalb des Setters zustande (z. B. direkt, telefonisch oder über andere Kanäle), steht er einem über den Setter vermittelten Abschluss gleich.
6.5 Mitteilungspflicht: Der Kunde teilt Nextrise jeden Abschluss im Sinne von Ziffer 6.2 unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Vertragsschluss, in Textform unter Angabe des Netto-Auftragswerts mit. Nextrise dokumentiert die kontaktierten und reagierenden Leads auf Grundlage der Systemdaten und stellt dem Kunden eine Übersicht als Abrechnungsgrundlage bereit. Auf Anforderung legt der Kunde geeignete Nachweise über Abschlüsse und Auftragswerte (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen) vor.
6.6 Die Provision wird monatlich nachträglich auf Grundlage der mitgeteilten Abschlüsse und der beim Kunden jeweils eingegangenen Zahlungen abgerechnet (nachfolgend „Provisionsabrechnung“). Einrichtungsvergütung und laufende Vergütung werden nach Maßgabe des besonderen Teils abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wird ein Abschluss ganz oder teilweise rückabgewickelt (Widerruf, Kündigung, Storno, Rückerstattung), entfällt die Provision entsprechend; bereits gezahlte Provision wird verrechnet oder erstattet.
6.7 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Nextrise ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
6.8 Gebühren des Plattformbetreibers (insbesondere Meta) für Nachrichten, die über Konten des Kunden versendet werden, werden vom Plattformbetreiber gegenüber dem Kunden abgerechnet. Wer diese Gebühren wirtschaftlich trägt, regelt der jeweilige besondere Teil.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
7.1 Laufzeit, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem besonderen Teil und dem Angebot. Kündigungen bedürfen der Textform.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Nextrise insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen Ziffer 5.1 oder 3.3 verstößt oder mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist.
7.3 Provisionsansprüche für Abschlüsse mit Leads, die bis zur Beendigung über den Setter kontaktiert wurden, bleiben von einer Beendigung unberührt (Attributionszeitraum nach Ziffer 6.2). Der Umgehungsschutz nach Ziffer 6.4 und die Mitteilungspflicht nach Ziffer 6.5 gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort.
7.4 Nach Beendigung stellt Nextrise dem Kunden eine Übersicht aller Gespräche bereit und löscht auf Verlangen die Daten der Leads nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Plattformabhängigkeit
8.1 Die Leistungserbringung hängt von Diensten Dritter ab, insbesondere von WhatsApp, Instagram bzw. Meta sowie eingesetzten Software-Anbietern. Auf deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Richtlinien, Preise und Entscheidungen (z. B. Kontosperrungen, Versandbeschränkungen, Richtlinienänderungen) hat Nextrise keinen Einfluss.
8.2 Wird die Leistung durch solche Umstände eingeschränkt oder unmöglich, ist Nextrise für deren Dauer von der Leistungspflicht befreit; Nextrise informiert den Kunden unverzüglich und wirkt im Rahmen des Zumutbaren auf eine Fortführung hin. Eine Haftung von Nextrise für Maßnahmen der Plattformbetreiber gegen Konten des Kunden ist ausgeschlossen, soweit Nextrise sie nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht hat.
8.3 Nextrise ist berechtigt, Versandgeschwindigkeit und -volumen zu staffeln, zu drosseln oder den Versand vorübergehend auszusetzen, wenn Signale der Plattform (z. B. Qualitätsbewertung, Block- oder Beschwerderaten, Versandlimits) eine Gefährdung eines Kontos des Kunden nahelegen. Solche Maßnahmen dienen dem Schutz des Kundenkontos und stellen keine Pflichtverletzung dar. Nextrise informiert den Kunden über wesentliche Einschränkungen.
8.4 Nextrise nutzt ausschließlich die offiziellen Schnittstellen der Plattformbetreiber (WhatsApp Business Platform, Instagram Messaging API). Der Kunde darf von Nextrise keine Maßnahmen verlangen, die gegen die Richtlinien der Plattformbetreiber verstoßen (z. B. unaufgeforderte Erstansprache über Instagram, Umgehung von Nachrichtenfenstern, Nutzung von Login-Tools).
§ 9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
9.1 Nextrise verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
9.2 Für die Verarbeitung der Lead-Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien vor Leistungsbeginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Textform ab. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Lead-Daten bleibt der Kunde.
9.3 Nextrise setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein, insbesondere Meta (WhatsApp Business Platform bzw. Instagram Messaging API), einen Hosting-Anbieter in Deutschland für die eigene Kommunikations- und Automatisierungsplattform sowie einen Anbieter für KI-Sprachmodelle mit Verarbeitung in der EU. Die jeweils aktuelle Liste ist Bestandteil des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
9.4 Nextrise liest Gespräche des Setters zum Zweck des Nachtrainierens und der Qualitätssicherung mit. Zweck und Grenzen dieser Verarbeitung regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Leadlisten, Gesprächsinhalte, Preise, Wissensbasis des Setters, wirtschaftliche Informationen) vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.
10.2 Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine Offenlegung erfordern.
§ 11 Referenznennung
11.1 Nextrise ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden unter Nennung von Name und Logo sowie unter Verwendung anonymisierter Ergebnisse zu Referenz- und Marketingzwecken (eigene Website, Portfolio, Pitch-Unterlagen, Social Media) öffentlich zu nennen.
11.2 Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 12 Haftung
12.1 Nextrise haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit und Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten insgesamt begrenzt auf die Höhe der vom Kunden für die jeweilige Leistung gezahlten bzw. geschuldeten Netto-Vergütung; bei Leistungen mit laufender Vergütung auf die Netto-Vergütung der letzten zwölf (12) Monate vor dem schädigenden Ereignis.
12.5 Für Inhalte und Daten, die der Kunde Nextrise zur Verarbeitung überlässt, sowie für Aussagen, die der Setter auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Wissensbasis trifft, ist der Kunde verantwortlich; die Freistellung nach Ziffer 5.2 bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg. Erfüllungsort ist der Sitz von Nextrise.
13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Teil B: Besondere Bedingungen für die WhatsApp-Reaktivierungskampagne
B.1 Vertragsgegenstand
B.1.1 Nextrise richtet für den Kunden eine automatisierte Reaktivierungskampagne über den Kommunikationsdienst WhatsApp ein und führt diese durch (nachfolgend „Kampagne“). Dabei werden Kontakte aus einer vom Kunden bereitgestellten Bestandsliste (nachfolgend „Leadliste“, die enthaltenen Kontakte „Leads“) über ein WhatsApp-Business-Konto des Kunden angeschrieben; der Setter führt die Konversationen, qualifiziert interessierte Leads, versendet Folgenachrichten sowie Terminerinnerungen und bucht Termine in den Kalender des Kunden.
B.1.2 Als WhatsApp-Business-Konto des Kunden gilt die Hauptnummer des Kunden oder, auf Wunsch des Kunden, eine separate Kampagnennummer im Meta Business Manager des Kunden. In beiden Fällen bleibt der Kunde Inhaber des Kontos und Absender der Nachrichten; die Gebühren des Plattformbetreibers werden gegenüber dem Kunden abgerechnet (Ziffer B.6).
B.1.3 Jeder Lead erhält ungefragt höchstens zwei Nachrichten: eine Ansprache und eine Nachfassung. Alle weiteren Nachrichten sind Antworten auf Nachrichten des Leads oder Terminbestätigungen und -erinnerungen zu einem vom Lead gebuchten Termin.
B.2 Besondere Mitwirkungspflichten
B.2.1 Der Kunde stellt zusätzlich zu § 4 Teil A bereit:
- die Leadliste in einem gängigen, strukturierten Format (z. B. CSV) mit Name, Telefonnummer und Herkunft des Kontakts,
- ein betriebsbereites WhatsApp-Business-Konto im eigenen Meta Business Manager einschließlich der erforderlichen Zugänge bzw. Freigaben für Nextrise und einer hinterlegten, gültigen Zahlungsmethode für die Gebühren des Plattformbetreibers,
- die Freigabe der Nachrichtenvorlagen vor Versandstart.
B.2.2 Die Leadliste stammt aus dem Bestand des Kunden. Die Zusicherung nach § 5.1 Teil A bezieht sich auf jede in der Leadliste enthaltene Person; erforderlich ist insbesondere eine ausdrückliche Einwilligung in werbliche Kontaktaufnahme über die Telefonnummer. Eine bloße Anmeldung zu einem Webinar oder Download reicht dafür nicht automatisch aus. Fehlt die Einwilligung, wird die Kampagne nicht gestartet.
B.3 Vergütung
B.3.1 Die Vergütung ist erfolgsbasiert: Der Kunde zahlt keine Einrichtungs-, Grund- oder Terminvergütung. Eine Vergütung fällt ausschließlich als Provision bei Abschluss an. Die Provision beträgt 40 % des Netto-Auftragswerts jedes Abschlusses im Sinne von § 6.2 Teil A, sofern im Angebot kein abweichender Prozentsatz vereinbart ist. Die Kampagnenkosten (Einrichtung, Versandgebühren des Plattformbetreibers, KI-Betriebskosten) trägt Nextrise nach Maßgabe von Ziffer B.6.
B.3.2 Für die Kampagne gilt als „erste Nachricht des Setters“ im Sinne von § 6.2 Teil A die erste Kampagnen-Nachricht an den jeweiligen Lead; als „kontaktiert“ gilt ein Lead, an den mindestens eine Kampagnen-Nachricht zugestellt wurde.
B.4 Ablauf
B.4.1 Der Ablauf gliedert sich in Listen-Check und Abschluss des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, Anbindung des WhatsApp-Business-Kontos und Freigabe der Nachrichtenvorlagen durch den Plattformbetreiber, Training des Setters, gestaffelten Versand sowie Terminbuchung mit Bestätigung und Erinnerung. Die im Angebot oder auf der Website genannten Zeitangaben sind Planwerte; Verzögerungen durch Freigaben des Plattformbetreibers oder fehlende Mitwirkung des Kunden verschieben sie entsprechend.
B.4.2 Nextrise stellt dem Kunden nach Abschluss des Versands einer Welle einen Versandbericht in Textform bereit (Anzahl angeschriebener und zugestellter Nachrichten je Kategorie, Antworten, Termine, Datum der letzten Ansprache oder Nachfassung, vorläufige Gebühren des Plattformbetreibers), spätestens drei (3) Werktage nach dem Versandende. Am Ende der Kampagne erhält der Kunde eine Übersicht aller Gespräche.
B.5 Laufzeit, Kündigung
B.5.1 Der Vertrag endet mit Abschluss der Kampagne (vollständige Abarbeitung der vereinbarten Wellen nach Ziffer B.6 einschließlich vereinbarter Folgenachrichten), sofern im Angebot keine Laufzeit vereinbart ist.
B.5.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sieben (7) Kalendertagen in Textform ordentlich kündigen.
B.5.3 Der Welle-1-Ausgleich nach Ziffer B.6.2 gilt auch nach Beendigung für alle bis zur Beendigung tatsächlich versendeten Nachrichten der ersten Welle fort. § 7.3 Teil A bleibt unberührt.
B.6 Kampagnenwellen, Gebühren des Plattformbetreibers, Welle-1-Ausgleich
B.6.1 Wellen. Die Kampagne wird in Wellen durchgeführt. Die erste Welle umfasst bis zu 1.000 Leads der Leadliste einschließlich der Nachfassung, der Antworten des Setters in den daraus entstehenden Gesprächen sowie der Terminbestätigungen und -erinnerungen. Einrichtungs- und KI-Betriebskosten aller Wellen trägt Nextrise.
B.6.2 Welle-1-Ausgleich. Die Gebühren des Plattformbetreibers für die erste Welle trägt wirtschaftlich in jedem Fall Nextrise; dem Kunden entstehen für die erste Welle im Ergebnis keine Kosten. Da diese Gebühren vom Plattformbetreiber gegenüber dem Kunden abgerechnet werden, gleicht Nextrise sie dem Kunden wie folgt aus:
a) Umfang. Der Ausgleich umfasst alle Gebühren des Plattformbetreibers für Nachrichten, die Nextrise in der ersten Welle über das WhatsApp-Business-Konto des Kunden ausgelöst hat (Ansprache, Nachfassung, Antworten des Setters, Terminbestätigungen und -erinnerungen). Nicht umfasst sind Gebühren für sonstige Nachrichten des Kunden über dasselbe Konto.
b) Betrag. Der Ausgleichsbetrag entspricht den vom Plattformbetreiber für die Nachrichten nach lit. a tatsächlich berechneten Gebühren (netto). Nextrise ermittelt ihn aus dem Versandprotokoll und der zum Versandzeitpunkt gültigen Preisliste des Plattformbetreibers und weist ihn im Versandbericht aus. Der Kunde stellt Nextrise auf Anfrage den Kostenexport bzw. die Abrechnung des Plattformbetreibers für den Versandzeitraum bereit; weichen die dort ausgewiesenen Gebühren für die Nachrichten nach lit. a vom ermittelten Betrag ab, gilt der vom Plattformbetreiber tatsächlich berechnete Betrag. Kann der Kunde eine auf die Gebühren entfallende Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, wird auch dieser Anteil ausgeglichen.
c) Versandende, Stichtag. Versandende ist der Tag, an dem die letzte Ansprache oder Nachfassung der ersten Welle versendet wurde; Nextrise teilt ihn im Versandbericht nach Ziffer B.4.2 mit. Stichtag ist der dreißigste (30.) Kalendertag nach dem Versandende.
d) Verrechnung. Hat Nextrise bis zum Stichtag eine Provisionsabrechnung nach § 6.6 Teil A erteilt, wird der Ausgleichsbetrag auf dieser Abrechnung als Gutschrift abgezogen. Übersteigt der Ausgleichsbetrag den Rechnungsbetrag, zahlt Nextrise den übersteigenden Teil innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Stichtag an den Kunden aus.
e) Auszahlung. Hat Nextrise bis zum Stichtag keine Provisionsabrechnung erteilt, zahlt Nextrise den Ausgleichsbetrag innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Stichtag auf ein vom Kunden benanntes Konto aus. Liegt der Kostenexport nach lit. b erst nach dem Stichtag vor und ergibt sich daraus ein höherer Betrag, wird die Differenz innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang nachgezahlt.
f) Spätere Abschlüsse. Abschlüsse, die nach dem Stichtag innerhalb des Attributionszeitraums zustande kommen, werden nach § 6 Teil A und Ziffer B.3 in voller Höhe provisioniert. Ein nach lit. e ausgezahlter Ausgleichsbetrag wird weder zurückgefordert noch verrechnet.
B.6.3 Weitere Wellen. Weitere Wellen werden erst nach gemeinsamer Auswertung der ersten Welle (insbesondere Antwort- und Terminquote) und nur mit Zustimmung des Kunden in Textform gestartet. Vor dem Start einer weiteren Welle teilt Nextrise dem Kunden die Anzahl der Leads und die voraussichtlichen Versandgebühren nach der jeweils aktuellen Preisliste des Plattformbetreibers in Textform mit. Für weitere Wellen werden die Versandgebühren des Plattformbetreibers über das WhatsApp-Business-Konto des Kunden abgerechnet; Einrichtungs- und KI-Betriebskosten trägt weiterhin Nextrise.
B.6.4 Vom Kunden für weitere Wellen getragene Versandgebühren werden mit der Provision aus Abschlüssen derselben Kampagne verrechnet, indem sie von den nächsten Provisionsabrechnungen nach § 6.6 Teil A abgezogen werden, bis sie vollständig ausgeglichen sind. Entsteht kein oder kein ausreichender Provisionsanspruch, findet keine Erstattung durch Nextrise statt. Ziffer B.6.2 gilt für weitere Wellen nicht.
Teil C: Besondere Bedingungen für den Instagram-Setter
C.1 Vertragsgegenstand
C.1.1 Nextrise richtet für den Kunden einen Setter für dessen Instagram-Business-Konto ein und betreibt ihn. Der Setter umfasst zwei Stufen, die einzeln oder zusammen beauftragt werden können (Umfang laut Angebot):
- Stufe 1 (Kommentar-Automation): Kommentiert eine Person ein vom Kunden festgelegtes Stichwort unter einem Beitrag oder Reel oder antwortet mit dem Stichwort auf eine Story, antwortet das System öffentlich und sendet eine private Nachricht mit dem vom Kunden festgelegten Inhalt (Link, Freebie oder erste Frage), optional nur an Follower, mit Klick-Statistik.
- Stufe 2 (DM-Setter): Antwortet die Person, übernimmt der Setter das Gespräch: Qualifizierungsfragen nach Vorgabe des Kunden, Beantwortung der Preisfrage nach Vorgabe des Kunden, Einwandbehandlung auf Grundlage der freigegebenen Wissensbasis, Angebot freier Termine aus dem Kalender des Kunden, Buchung, Bestätigung und Erinnerung per E-Mail oder WhatsApp, freundliche Absage bei Nicht-Passen.
C.1.2 Der Setter beantwortet ausschließlich eingehende Nachrichten und durch Stichwort ausgelöste Interaktionen. Er schreibt niemanden von sich aus an. Je Kommentar wird höchstens eine automatische Nachricht ausgelöst. Antworten des Setters erfolgen innerhalb der von der Plattform zugelassenen Nachrichtenfenster; bleibt eine Antwort der Person aus, folgt höchstens eine Nachfassung am selben Tag.
C.1.3 Der Setter wird ausschließlich über die offizielle Instagram Messaging API betrieben. Zugangsdaten zum Instagram-Konto des Kunden werden nicht verlangt; die Anbindung erfolgt über den Meta Business Manager des Kunden.
C.2 Besondere Mitwirkungspflichten
C.2.1 Der Kunde stellt zusätzlich zu § 4 Teil A bereit:
- ein Instagram-Business- oder Creator-Konto, das mit einer Facebook-Seite und dem Meta Business Manager des Kunden verbunden ist, sowie die für die API-Anbindung erforderlichen Berechtigungen für Nextrise,
- Stichwörter, Inhalte der automatischen Nachrichten und die Beiträge, für die Stufe 1 aktiv sein soll,
- die Wissensbasis (Angebot, Preise oder Preisauskunft, Qualifizierungskriterien, Einwände) und deren Freigabe nach der Testphase.
C.2.2 Der Kunde stellt sicher, dass Beiträge, Stichwort-Aufrufe und die Inhalte der automatischen Nachrichten den Richtlinien der Plattform und dem Wettbewerbsrecht entsprechen. § 5 Teil A gilt entsprechend.
C.3 Vergütung
C.3.1 Die Vergütung besteht aus
- einer einmaligen Einrichtungsvergütung (Anbindung über die Meta-API, Training auf das Angebot, Testphase mit dem Kunden) in der im Angebot genannten Höhe, fällig mit Vertragsschluss,
- einer monatlichen Vergütung (Betrieb, Nachtraining, Optimierung, gemeinsame Inbox) in der im Angebot genannten Höhe, fällig monatlich im Voraus, erstmals mit Livegang des Setters, und
- einer Provision auf Abschlüsse nach § 6 Teil A in dem im Angebot genannten Prozentsatz.
C.3.2 Es fallen keine Beträge pro Kontakt, pro Nachricht oder pro Termin an. Gebühren des Plattformbetreibers für Instagram-Nachrichten fallen nach derzeitigem Stand nicht an; sollte der Plattformbetreiber solche Gebühren einführen, werden sie über das Konto des Kunden abgerechnet und vom Kunden getragen; Nextrise informiert den Kunden vorher in Textform.
C.3.3 Für den Instagram-Setter gilt als „erste Nachricht des Setters“ im Sinne von § 6.2 Teil A die erste Nachricht des Setters an die jeweilige Person im Direktnachrichten-Kanal; als Lead gilt jede Person, mit der der Setter ein Gespräch geführt hat.
C.3.4 Wird der Setter nach der Testphase nicht freigegeben und der Vertrag deshalb vor Livegang beendet, bleibt die Einrichtungsvergütung geschuldet; eine monatliche Vergütung fällt nicht an.
C.4 Laufzeit, Kündigung
C.4.1 Der Vertrag hat die im Angebot genannte Mindestlaufzeit ab Livegang. Er verlängert sich jeweils um die im Angebot genannte Verlängerungsperiode, wenn er nicht mit der im Angebot genannten Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
C.4.2 Nach Beendigung deaktiviert Nextrise den Setter und die Kommentar-Automation und entzieht sich die API-Berechtigungen. Die Wissensbasis in der vom Kunden bereitgestellten Form wird dem Kunden auf Verlangen herausgegeben.
Teil D: Besondere Bedingungen für den WhatsApp-Agent
D.1 Vertragsgegenstand
D.1.1 Nextrise richtet für den Kunden einen Setter für eingehende WhatsApp-Nachrichten auf einer WhatsApp-Business-Nummer des Kunden ein und betreibt ihn (nachfolgend „Agent“). Der Agent beantwortet eingehende Nachrichten (insbesondere aus Click-to-WhatsApp-Anzeigen, von Website oder Funnel des Kunden und von Bestandskontakten), stellt sich als Assistent des Kunden vor, beantwortet die Preisfrage nach Vorgabe des Kunden, stellt Qualifizierungsfragen, bietet freie Termine aus dem Kalender des Kunden an, bucht, bestätigt und erinnert.
D.1.2 Der Agent beantwortet ausschließlich eingehende Nachrichten sowie Nachrichten, zu deren Empfang die Person eingewilligt hat (z. B. über ein Formular mit Einwilligung auf der Website des Kunden). Eine ungefragte Erstansprache von Bestandskontakten ist nicht Gegenstand dieses Teils; hierfür gilt Teil B.
D.1.3 Die WhatsApp-Business-Nummer bleibt Eigentum bzw. im Besitz des Kunden; der Kunde bleibt Absender und Inhaber. Auf Wunsch richtet Nextrise eine neue Nummer im Meta Business Manager des Kunden ein.
D.1.4 Übergabe: Antwortet der Kunde in der gemeinsamen Inbox selbst, setzt der Agent das Gespräch aus. Verlangt eine Person nach einem Menschen, beendet der Agent seine Antworten in diesem Gespräch und benachrichtigt den Kunden. Kann der Agent eine Frage nicht sicher beantworten, kündigt er eine Rückmeldung des Kunden an und übergibt den Verlauf.
D.2 Besondere Mitwirkungspflichten
D.2.1 Der Kunde stellt zusätzlich zu § 4 Teil A bereit:
- ein WhatsApp-Business-Konto im eigenen Meta Business Manager einschließlich der erforderlichen Zugänge bzw. Freigaben für Nextrise und einer hinterlegten, gültigen Zahlungsmethode für die Gebühren des Plattformbetreibers,
- die Wissensbasis (Angebot, Preise oder Preisauskunft, Qualifizierungskriterien, Einwände) und deren Freigabe nach der Testphase,
- Informationen zu den Eingangskanälen (Anzeigen, Website-Button, Formulare) und deren Einwilligungstexten.
D.2.2 Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit seiner Eingangskanäle, insbesondere die Einwilligungen bei Formularen. § 5 Teil A gilt entsprechend.
D.3 Vergütung
D.3.1 Die Vergütung besteht aus
- einer einmaligen Einrichtungsvergütung (Anbindung der Nummer, der Kanäle und des Kalenders, Training, Testphase mit dem Kunden) in der im Angebot genannten Höhe, fällig mit Vertragsschluss,
- einer monatlichen Vergütung (Betrieb, Nachtraining, Optimierung, gemeinsame Inbox) in der im Angebot genannten Höhe, fällig monatlich im Voraus, erstmals mit Livegang des Agenten, und
- einer Provision auf Abschlüsse nach § 6 Teil A in dem im Angebot genannten Prozentsatz.
D.3.2 Es fallen keine Beträge pro Kontakt, pro Nachricht oder pro Termin gegenüber Nextrise an. Die Gebühren des Plattformbetreibers für Nachrichten über die WhatsApp-Business-Nummer des Kunden (insbesondere Vorlagen wie Terminbestätigungen und -erinnerungen sowie, soweit der Plattformbetreiber sie berechnet, Antworten innerhalb des Nachrichtenfensters) werden vom Plattformbetreiber gegenüber dem Kunden abgerechnet und vom Kunden getragen. Nextrise nennt dem Kunden im Angebot die zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Sätze und die voraussichtliche Größenordnung; verbindlich ist die jeweils aktuelle Preisliste des Plattformbetreibers.
D.3.3 Für den Agenten gilt als „erste Nachricht des Setters“ im Sinne von § 6.2 Teil A die erste Antwort des Agenten an die jeweilige Person; als Lead gilt jede Person, mit der der Agent ein Gespräch geführt hat.
D.3.4 Ziffer C.3.4 gilt entsprechend.
D.4 Laufzeit, Kündigung
D.4.1 Ziffer C.4.1 gilt entsprechend.
D.4.2 Nach Beendigung deaktiviert Nextrise den Agenten und entzieht sich die Berechtigungen im Meta Business Manager des Kunden. Die Nummer und das WhatsApp-Business-Konto verbleiben beim Kunden. Die Wissensbasis in der vom Kunden bereitgestellten Form wird dem Kunden auf Verlangen herausgegeben.
